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   VK Bund, 13.08.2001 - VK 1-25/2001   

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https://dejure.org/2001,11173
VK Bund, 13.08.2001 - VK 1-25/2001 (https://dejure.org/2001,11173)
VK Bund, Entscheidung vom 13.08.2001 - VK 1-25/2001 (https://dejure.org/2001,11173)
VK Bund, Entscheidung vom 13. August 2001 - VK 1-25/2001 (https://dejure.org/2001,11173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung mehrerer Anbieter von Sprachbildungsmaßnahmen im Wege einer beschränkten Ausschreibung zur Abgabe eines Angebots für die Planung sprachlicher Vorbereitungskurse für Fortbildungsgäste; Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Anwendbarkeit des § 174 BGB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für Fortbildungsgäste aus Entwicklungsländern - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverzüglichkeit der Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 296
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für

    Die VSt hatte bereits 1998 und 2001 Vergabeverfahren zu vergleichbaren Aufträgen durchgeführt, die teilweise Gegenstand von Nachprüfungsverfahren waren (siehe: Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. August 2001, VK 1- 25/01; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Inwieweit den Auftragnehmern ein solches "ungewöhnliches Wagnis" durch diese Vergütungsregelungen auferlegt wird, wurde nicht nur von der 1. Vergabekammer des Bundes beurteilt (siehe: Beschluss vom 13. August 2001, VK 1 - 25/01), sondern im Rahmen des sofortigen Beschwerdeverfahrens durch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01).

    Ebenso wie in dem streitgegenständlichen Verfahren, war Herr B auch in jenem Vergabeverfahren als Geschäftsführer für die ASt tätig, indem er das die Unbestimmtheit der Leistungsbeschreibung bemängelnde Schreiben formulierte (siehe Verfahrensakte VK 1- 25/01), Nachprüfungsantrag der ASt vom 5. August 2001, Anlage ASt 3).

    Überdies war der ASt bekannt, dass im Vergabeverfahren strenge Anforderungen an die Rügefristen zu stellen sind, da bereits in dem Nachprüfungsverfahren vor der 1. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 13. August 2001, VK 1- 25/01) die Frage der Rügefrist thematisiert wurde.

    Dieses Abnahmerisiko wird allerdings - anders als in der dem Verfahren VK 1 - 25/01 zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung durch die Garantie begrenzt, dass 1.000 Sprachkursmonate in jedem Fall bezahlt werden und - bei maximal 1.200 möglichen Sprachkursmonaten - lediglich für 200 Sprachkursmonate in Frage steht, ob diese durch die VSt abgerufen werden oder nicht.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.8.2001 (VK 1 - 25/01) aufgehoben.
  • VK Niedersachsen, 26.05.2005 - VgK-20/05

    Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags bei verspäteter Rüge der vermeintlichen

    Es wäre Aufgabe der Antragstellerin gewesen, unverzüglich, d. h. nach Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses, den Sachverhalt, den sie für vergaberechtswidrig hält, zu rügen, damit der Auftraggeberin noch vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit einer Selbstkorrektur gegeben wird (BKatA, Beschluss vom 13.08.2001, Az. VK 1-25/01).
  • VK Baden-Württemberg, 21.12.2004 - 1 VK 83/04

    Bevollmächtigung für die Erhebung einer Rüge durch einen Rechtsanwalt?

    Aus diesem Grund hat bereits die Vergabekammer des Bundes in ihrer Entscheidung vom 13.8.2001 angenommen, dass § 174 BGB auf die Rüge wohl nicht anwendbar sei (Bund, VK 1 - 25/01).
  • VK Arnsberg, 22.01.2002 - VK 2-17/01

    Beginn der Frist für die Rüge gem. § 107 GWB

    Nach Auffassung der Vergabekammer des Bundes und einiger anderen Kammern kann sich die Frist bei Inanspruchnahme fachanwaltlicher Beratung auf einen Zeitraum von 4 bis 5 Tagen verkürzen ( Beschluss der ersten VK des Bundes vom 13.8.2001, Az.: VK 1-25/01).
  • VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-06/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsverfahrens im Vergaberecht;

    Es wäre Aufgabe der Antragstellerin gewesen, unverzüglich, d. h. nach Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen, hier insbesondere des abzuschließenden Mietvertrages, den Sachverhalt, den sie für vergaberechtswidrig hält, zu rügen, damit der Auftraggeberin noch vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit einer Selbstkorrektur gegeben wird (BKatA, Beschluss vom 13.08.2001, Az. VK 1-25/01).
  • VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06

    Übertragung des Haushaltsrisikos als ungewöhnliches Wagnis

    Es wäre Aufgabe der Antragstellerin gewesen, unverzüglich, d. h. nach Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen, hier insbesondere des abzuschließenden Mietvertrages, den Sachverhalt, den sie für vergaberechtswidrig hält, zu rügen, damit der Auftraggeberin noch vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit einer Selbstkorrektur gegeben wird (BKatA, Beschluss vom 13.08.2001, Az. VK 1-25/01).
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